Richtlinien für den Fahrbetrieb während der Veranstaltung

Ausrüstung der Fahrzeuge

  • Alle nach der Strassenverkehrsordnung vorgeschriebene Ausrüstung muss vorhanden sein.
  • Darüber hinaus sollte noch folgende Ausrüstung mitgeführt werden:

  • Für die Wasserfahrt muss alle für Sportboote vorgeschriebene Ausrüstung an Bord sein.

    Strassenfahrt

  • Grundsätzlich gilt die Strassenverkehrsordnung.
  • Bei Kolonnenfahrten ist das Abblendlicht einzuschalten.
  • Der Kolonnenführer ist durch einen Stander/Flagge gekennzeichnet. Vor der Abfahrt wird die Abfahrtszeit, das Fahrziel und die Route bekanntgegeben.
  • Die wichtigsten beim Kolonnenmarsch nötigen Signale sollten bekannt sein.
  • Alle Fahrer haben dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge und Besatzungen rechtzeitg bereit sind, um eine geordnete Abfahrt der Kolonne zu ermöglichen.
  • Fahrer, die sich nicht am Kolonnenmarsch beteiligen wollen, und insbesondere Fahrer, die ein anderes Fahrziel haben, dürfen nicht zeitgleich mit der Kolonne abfahren.
  • Die Richtgeschwindigkeit im Kolonnenmarsch ist 50 km/h. Diese Geschindigkeit kann auch von langsameren Fahrzeugen (Kettenkrad, Puch Haflinger) eigehalten werden.
  • Es ist äusserst rechts zu fahren, um schnelleren Verkehrsteilnehmern das Überholen zu erleichtern. Überholenden Fahrzeugen ist das Einscheren in die Kolonne zu ermöglichen.
  • Der Hintermann ist zu beobachten. Fällt dieser zurück, so ist die Fahrt zu verlangsamen, um ein Abreissen der Kolonne zu verhindern. Gegebenenfalls ist der Vordermann durch Schallzeichen auf die Situation aufmerksam zu machen.
  • Wird die Kolonne verkehrsbedingt getrennt (Rotlicht an Kreuzungen, bevorrangter Querverkehr), so wartet der vordere Teil der Kolonne an geeigneter Stelle.
  • Kann die Restkolonne nicht mehr aufschliessen, so übernimmt der Fahrer des ersten Fahrzeugs der Restkolonne die Funktion des Kolonnenführers. Kann oder will dieser Fahrer die Aufgabe nicht übernehmen (z.B. Mangel an Ortskenntnis), so hat er dafür zu sorgen, dass ein anderer Fahrer diese Aufgabe wahrnimmt.
  • Die Restkolonne bewegt sich mit Richtgeschwindigkeit. Es ist nicht Aufgabe der Restkolonne, um jeden Preis auf die Führungskolonne aufzuschliessen.
  • Fahrer, die auf Grund technischer Störungen an den Fahrzeugen die Fahrt nicht fortsetzen können, haben dies in geeigneter Weise (Handzeichen, Zuruf) deutlich zu machen. Dies gilt auch für hilfeleistende Fahrzeuge.
  • Die Abstände zwischen den Fahrzeugen sind so zu halten, dass eine gleichmässige Fahrt gewährleistet wird. Scharfes Beschleunigen und Bremsen ist zu vermeiden.
  • Kommt die Kolonne für längere Zeit zum stehen, so erfolgt durch den Kolonnenführer das Signal "Motor aus". Dies dient zur Vermeidung von Lärm und von Abgasen.
  • Am Zielort sind die Fahrzeuge geordnet abzustellen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert werden.
  • Der Fahrer des Schlussfahrzeuges informiert den Kolonnenführer über etwaige Probleme, sodass eventuell nötige Massnahmen eingeleitet werden können.
  • Wasserfahrt

  • Zur Wasserung und zur Anlandung dürfen ausschliesslich die dafür freigegebenen Uferstellen benützt werden.
  • Vor der Wasserung eine Schleppleine (ca 15 Meter lang) am Bughaken befestigen, und zwar so, dass sie aus dem Fahrzeuginneren leicht erreichbar ist. Auch muss darauf geachtet werde, dass sich die Leine bei der Landfahrt nicht um ein Vorderrad wickeln kann.
  • Den Anweisungen des Platzbetreibers, der Wasserwacht und der Feuerwehr ist Folge zu leisten.
  • Bei der Einfahrt ist Abstand zu halten. Fast alle Fahrzeuge klappen die Schraube bei stehender Maschine ab, brauchen daher eine gewisse Zeit, bis sie die Position freigeben können
  • Es ist sehr langsam einzufahren. Die Ufer des Kanals sind mit grossen Steinen gegen den Wellengang der Schiffe befestigt; diese können die Fahrzeuge beschädigen.
  • Da es ca. 15 Minuten dauert, bis alle Fahrzeuge im Wasser sind, müssen die schon gewasserten Fahrzeuge eine Warteposition einnehmen. Dies sollte in lockerer Formation entlang der Ufer sein.
  • Es ist unbedingt zu beachten, dass die gewerbliche Schifffahrt absoluten Vorrang hat und keine Behinderung entstehen darf. Auch Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb (Ruderboote) haben Vorrang.
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Main-Donau-Kanal beträgt 13 km/h.
  • Der Verband folgt dem Führungsfahrzeug (durch Flagge oder Stander gekennzeichnet) in lockerer Formation. Es ist genügend Sicherheitsabstand zu wahren, sodass ein gefahrloses Ausweichen immer möglich ist.
  • Der Verband wird durch ein Boot der Wasserwacht abgeschlossen.
  • Die Erfahrung zeigt, dass im Verband sehr oft zu schnell gefahren wird. Das Führungsfahrzeug darf nicht überholt werden. Maneuver, durch die man sich selbst und andere gefährdet sind zu vermeiden.
  • Auf andere Schiffe, Boote und Badende ist unbedingt zu achten.
  • Anderen Wasserfahrzeugen wird der Weg durch Heranfahren an die Ufer (re oder li) freigemacht.
  • Befinded man sich auf Kollisionkurs mit einem entgegenkommenden Wasserfahrzeug, wird grundsätzlich nach rechts ausgewichen. Achtung, Ausnahme: ein entgegenkommendes Wasserfahrzeug blinkt steuerbords (rechts) weiss- dies bedeutet, dass sich Berg- und Talfahrer an Steuerbord begegnen, also einander nach LINKS ausweichen.
  • Entgegenkommende oder überholende Schubverbände sind eindrucksvoll, aber auf der Altmühl durch die geringen Geschindigkeiten harmlos. Weniger harmlos sind die Bugwellen schnellfahrender Sportboote.
  • Das optimale Anschneiden von Wellen erfolgt in einem Winkel von ca. 60 bis 90 Grad zur Welle. Achtung: Geschwindigkeit reduzieren. Die Maschine nicht stoppen, da man sonst steuerlos wird. Bei Annäherung grosser Wellen den Windschutz als Schwallschild benutzen.
  • Bei Hereinschwappen von Wasser Ruhe bewahren: Der VW 166 kann über 100 Liter Wasser aufnehmen, ohne dass es zu Schwierigkeiten kommt.
  • Kommt es bei der Wasserfahrt zu engen Situationen gilt grundsätzlich: Motor abstellen. Unsere Fahrzeuge bewegen sich auch noch bei Leerlaufdrehzahl mit halber Schrittgeschindigkeit und haben durch ihr Gewicht beachtliche kinetische Energie. Auch können wir die Drehrichtung der Schraube nicht ändern, um dadurch zu bremsen oder nach hinten zu fahren.
  • Beim Schleppen von Fahrzeugen im Wasser ist zu beachten, dass die Steuerwirkung der Vorderräder des Schleppfahrzeugs durch den Zug nach hinten beeinträchtigt wird. Die optimale Bestestigung der Schleppleine erfolgt in der Fahrzeugachse am Mittesteg des VW166.
  • Vor dem Anlanden muss gelenzt werden. Bei der Ausfahrt sammelt sich das Leckwasser im Motorraum, bei hohem Wasserstand taucht die Riemenscheibe ins Wasser. Trotz Spritzschutz am Keilriemen wird Wasser im gesamten Motorraum verteilt und es kann zum Ausfall der Zündung kommen. Das Fahrzeug kommt dann in einer denkbar ungünstigen Situation zum Stillstand.
  • Beim Anlanden nicht zu dicht auffahren. Kommt es dennoch zum Stau, so ist die Maschine sofort zu stoppen. Weiteres Manöverieren und Abstandhalten von anderen Fahrzeugen erfolgt mit Paddel und Spaten (am Blatt halten, um Beschädigung anderer Fahrzeuge zu vermeiden). Wenn vorhanden Fender ausbringen. Dies gilt sinngemäss auch in anderen engen Situationen (Scheuseneinfahrt, etc.)
  • Beim Anlanden sicherheitshalber immer den Geländegang und den Allradantrieb verwenden.
  • Unmittelbar bevor die Vorderräder den Grund berühren sollte man sich mit einem kurzen Blick davon überzeugen, dass die Räder in die gewünschte Fahrtrichtung zeigen.
  • Zügig aus dem Wasser ausfahren und die Landestelle sofort freimachen, um den nachkommenden Fahrzeugen die Anlandung zu ermoglichen. Allenfalls darf zum Trennen des Vorderradantriebs für einen Augenblick gestoppt werden.

  • Hinweis für die Fahrer von Amphicars: Im Verband mit den VW166 bewegen Sie sich bitte mit deren Geschindigkeit. Wollen Sie schneller fahren, dann bitte in geeignetem Abstand.
  • Anlandung: Nur die Rampe in Essing is flach genug, dass Fahrzeuge ohne Vorderradantrieb ohne Schwierigkeiten anlanden können. Bei steileren Rampen, insbesondere bei der Rampe in Pillhausen, lassen Sie sich von einem VW 166 in Schlepp nehmen.

    Anweisungen und Signale

  • Schallzeichen